Von der Selbsthilfe wurde es schon lange gefordert, jetzt endlich wird es vom Gemeinsamen Bundesausschuss entschieden: Fußpflege ist künftig auch bei Menschen mit neurologischen Befunden wie der Spina bifida verordnungsfähig und kann damit über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
Tägliche Archive: 21. Februar 2020
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