Änderungen bei Impfungen in RLP seit 6.3.2021

Stand 10.3.2021!

In den letzten Wochen gab es vielfach Verunsicherung und auch Verärgerung über die Art und Weise, wie die Impfungen gegen SARS-CoV-2 geplant und durchgeführt wurden.

Diese Verunsicherung hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zumindest für Rheinland-Pfalz aufgegriffen und die Impfverordnung im Land entsprechend angepasst.

Seit dem 6.3.2021 gilt in Rheinland-Pfalz:

Alle Menschen mit Behinderung, die Leistungen aus der Eingliederungshilfe und Teilhabe (SGB IX), der Pflegeversicherung (SGB XI) oder der Unfallversicherung (SGB VII) können sich online oder per Hotline für einen Impftermin registrieren.

Insbesondere betrifft dies jetzt auch Menschen, die nicht in Einrichtungen leben oder in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten.

Dies gibt das Ministerium auf seiner Internetseite und in der unten angehangenen Pressemitteilung bekannt.

Die Registrierung ist im Impfportal der Landesregierung (Link) ebenso möglich wie unter der Telefonnummer 0800-5758100.

Für die Impfung benötigt man einen aktuellen Nachweis, aus dem entweder die Beeinträchtigung selbst oder der Leistungsbezug nach den genannten Gesetzen hervorgeht.

Geimpft werden alle Menschen über 16. Für 16- und 17-jährige steht derzeit nur der Impfstoff von Biontech-Pfizer zur Verfügung.

Auch Kontaktpersonen und Eltern von Kindern werden geimpft

Zusätzlich können bis zu zwei Kontaktpersonen von Leistungsbeziehern geimpft werden. Dies betrifft auch Eltern von Kindern, die im Leistungsbezug nach den genannten Gesetzen stehen, also auch Eltern pflegebedürftiger Kinder. Pflegebedürftige Kinder sind nach den Regeln des Ministeriums der Priorisierungsgruppe 2 zuzuordnen, auch wenn derzeit kein Impfstoff für sie zur Verfügung steht.

Pressemitteilung des Ministerium

Link zur Pressemitteildung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Rheinland-Pfalz

Wir haben Hinweise darauf, dass die telefonische Registrierung über die Hotline nicht funktioniert, weil die Mitarbeiter:innen hier noch nicht über die Neuregelungen informiert sind.

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