Antrag auf Priorisierung bei der Impfung in RLP

In Deutschland sind die Impfungen gegen SARS-CoV-2 gestartet. Über die verschiedenen Startschwierigkeiten wurde ausgiebig berichtet. Dazu gehört auch, dass bei den sogenannten Priorisierungen für Risikogruppen gerade bei Menschen mit Behinderungen und/oder Vorerkrankungen die Auswahl lückenhaft und nicht immer nachvollziehbar war.

Schriftzug Impfung

Das Land Rheinland-Pfalz hat hier nun nachgesteuert und auf Landesebene eine Regelung geschaffen, nach der betroffene Personen bzw. die Angehörigen Anträge auf eine Priorisierung aus medizinischen Gründen stellen können. Dies trifft insbesondere Menschen mit Problemen bei der Atmung bzw. weiteren Vorerkrankungen, die in der Priorisierung keine Berücksichtigung gefunden haben. Grundsätzlich ist der Antrag auch für pflegende Angehörige möglich. Jede:r muss einen eigenen Antrag stellen.

Grundlage für die Anerkennung einer höheren Priorität ist ein Antrag beim Gesundheitsministerium und ein entsprechendes ärztliches Zeugnis.

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen:

Jeder Antrag wird von der Ethikkommission einzeln geprüft.

Nach Informationen der Landesregierung sollen ab Mitte Februar wieder Erstimpfungen in den landesweit 31 Impfzentren durchgeführt werden.

Da es sich um eine Landesregelung handelt, ist diese ausschließlich für Menschen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gültig. Weitere Informationen dazu finden Sie in der entsprechenden Meldung auf der Homepage des Sozial- und Gesundheitsministeriums in Rheinland-Pfalz.

Bildquellen