In den letzten Monaten gab es in der Presse immer wieder Berichte über Missstände in sogenannten Intensivpflege WGs für Menschen, die dauerhaft beatmet werden müssen. Als Reaktion darauf können die Pläne zur Veränderung der Richtlinien für die Versorgung von Menschen mit Beatmungspflicht innerhalb des „Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG)” gesehen werden. Hierin enthalten sind Planungen, die Versorgung von erwachsenen Menschen mit dauerhafter Beatmung in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen im häuslichen Umfeld zuzulassen.
Dies schränkt das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienen in dramatischer Weise ein. Nach der Anhörung im BMG zum Referentenentwurf hat unser Dachverband BAG Selbsthilfe eine ausführliche Stellungnahme dazu veröffentlicht, der wir uns vollumfänglich anschließen:
Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten ist unantastbar!
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne des neuen RISG -Gesetzes empört ab.
Erleichterungen beim Zugang zu Rehabilitation und reduzierte Zuzahlungen werden begrüßt
Düsseldorf, 11.09.2019. In der heutigen Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG)” wird Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE sich vehement gegen die Pläne der Bunderegierung aussprechen, die außerklinische Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch als absolute Ausnahmeregelung festzuschreiben. Im Entwurf heißt es: „Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege werden künftig regelhaft in vollstationären Pflegeeinrichtungen (…) oder in speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten, die strengen Qualitätsanforderungen unterliegen, erbracht.“ Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE wäre eine solche Vorschrift verfassungswidrig und weder mit dem Grundgesetz noch mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu vereinbaren.
„Es ist nachvollziehbar und durchaus zu begrüßen, dass Qualitätsmängel und Fehlversorgung im Bereich der Intensivpflege beseitigt werden sollen. Mit Empörung ist allerdings der Versuch zurückzuweisen, eine Lösung der Problematik darin zu suchen, dass das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Patienten zunichte gemacht und diese in vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder Wohngruppen abgeschoben werden“, kritisiert Dr. Marin Danner. „Auch Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, insbesondere kontinuierlich beatmete Patienten haben ein Recht, ihren Aufenthaltsort frei wählen zu können und in ihrem familiären Umfeld zu leben!“
Die BAG SELBSTHILFE sieht adäquate Lösungen viel eher darin, die Qualitätstransparenz für die Versicherten zu verbessern sowie intensive Qualitätskontrollen einzuführen.
„Warum hier zu Lasten von Beatmungspatienten finanzielle Gewinne gemacht werden und die Versicherten abgestraft werden sollen, ist für uns unverständlich“, so Dr. Danner
Begrüßt werden von der BAG SELBSTHILFE der im Gesetzesentwurf vorgesehene vereinfachte Zugang zur medizinischen Rehabilitation, gerade auch für ältere Menschen sowie die geplante Reduktion von Zuzahlungen.
„Insgesamt enthält der vorliegende Gesetzesentwurf aber an vielen Stellen schwammige Begriffsbildungen, sodass weder die jeweils betroffene Personengruppe klar erkennbar ist noch der Umfang des jeweiligen Leistungsanspruches. Insofern bedarf es hier dingend einer generellen Nachbesserung“, stellt der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE fest.
Die umfassende Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum RISG können Sie hier einsehen.
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