Wir hatten bereits hier und hier über das geplante Gesetz zur Regelung für Intensivpflegebedürftige Menschen (IPReG) berichtet. Leider ist das Thema nach wie vor nicht abgeschlossen und trotz Nachbesserungen enthält der aktuelle Entwurf für die Betroffenen Formulierungen, die sich zum Nachteil auswirken können. Über unsere Dachverbände LAG und BAG SELBSTHILFE protestieren wir an den entscheidenden Stellen gegen die Formulierung und fordern Änderungen, die auch weiterhin sicherstellen, dass die Betroffenen selbst entscheiden können, welche Wohn- und Pflegeform für sie die richtige ist.
Die aktuelle Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE:
Intensivpflege: BAG SELBSTHILFE übt scharfe Kritik und fordert Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens
Nach dem Gesetzentwurf sollen Krankenkassen darüber entscheiden, ob Beatmungspatient*innen weiterhin zu Hause bleiben können oder ins Pflegeheim umziehen müssen. Dies beschneidet nicht nur das verfassungsrechtlich garantierte Wahlrecht der Betroffenen, sondern versetzt Betroffene und ihre Familien, die sich für ein Leben zu Hause entschieden haben, in existentielle Ängste.
Düsseldorf, 30.6.2020. Das in der aktuellen Form geplante IPReG-Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen – nach einer entsprechenden Einschätzung der Medinischen Dienste – jährlich bei den Betroffenen prüfen, ob die Versorgung in der Häuslichkeit „tatsächlich“ und „dauerhaft“ sichergestellt ist. Wie diese Formulierung zu verstehen ist, bleibt dabei unklar.
„Es wird den Betroffenen zugemutet, immer wieder mit den Krankenkassen über ihre Lebensperspektive verhandeln zu müssen – mit dem Risiko, dass sie nach Einschätzung des Medinischen Dienstes in ein Pflegeheim umziehen müssen. Diese Dauerbelastung ist unzumutbar“, kritisiert Dr. Martin Danner.
Grüne, FDP und Linke haben nun – über die Parteigrenzen hinweg- einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht: Danach ist den Wünschen der Betroffenen zu entsprechen; die Krankenkassen haben zudem die Versorgung der Betroffenen in der eigenen Häuslichkeit sicherzustellen. Dies bedeutet, dass Menschen nicht mehr gegen ihren Willen in ein Pflegeheim geschickt werden können. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt diese Initiative der Oppositionsparteien sehr und fordert eine vertiefte Diskussion darüber nach der Covid-19 Pandemie. Denn der Gesetzentwurf bedarf auch an anderen Stellen noch genauerer Überprüfung: So sieht der Gesetzentwurf an mehreren Stellen weitere Belastungen für die Betroffenen vor, so etwa bei der fehlenden Beschränkung der Zuzahlungen auf 28 Tage oder in der unzureichenden Abbildung der Rechtsprechung zur Behandlungspflege. Im Ergebnis können diese Kostenbelastungen dann ebenfalls dazu führen, dass sich die Betroffenen die Versorgung in der eigenen Häuslichkeit nicht mehr leisten können.
„Gerade die Vorgänge während der Covid-19-Pandemie zeigen, dass der Aufenthalt in Pflegeheimen für Menschen mit Vorerkrankungen mit einer extrem hohen Gefährdung für Leib und Leben einhergeht. Wer Intensivpflege benötigt, gehört zur Risikogruppe und ist besonders schutzbedürftig. Dieser Schutz kann in Pflegeheimen offenbar nicht ausreichend gewährleistet werden. Anders ist die hohe Sterberate während der Hochzeit der Pandemie nicht zu erklären“, macht Dr. Martin Danner, Bundegeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE deutlich.
Weil der Gesetzesentwurf sowohl die Rechte der Betroffenen aus Art.19 der UN-Behindertenrechtskonvention, seinen Wohnort frei wählen zu können, wie auch der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6) und die nach Art. 2 und 1 verfassungsrechtlich garantierte Wahlfreiheit verletzt, fordert die BAG SELBSTHILFE die Bundesregierung auf, das Gesetzgebungsverfahren während der Pandemie auszusetzen und die Zeit dazu zu nutzen, wissenschaftliche Daten zu den Folgen einer solchen Umstellung für die Betroffenen in Auftrag zu geben.
Lesen Sie die vollständige Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum IPReG hier
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