Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelung zur telefonischen Krankschreibung erneut verlängert. Sie gilt nun bis (vorerst) 31. März 2021.
Der G-BA begründet das in seiner Pressemitteilung (Link) mit den nach wie vor hohen Covid-19-Infektionszahlen. In der Pressemitteilung heißt es: “Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.” Weiterhin gilt natürlich, dass bei stärkeren Symptomen und insbesondere bei solchen, die auf eine Mögliche Infektion mit SARS-CoV-2 hindeuten, der Arzt aufzusuchen ist.
Die weiteren befristeten Sonderregelungen durch Covid-19 sind hier zu finden (Link) Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie – Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de).
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