Offenbar weiter Probleme bei der Genehmigungsfiktion für Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung

Zum 1. Januar 2019 wurde die Fahrtkostenerstattung zu ambulanten Behandlungen für Menschen mit Behinderung und/oder Pflegebedarf neu geregelt.  In festgelegten Fällen ist seitdem keine Genehmigung vorab durch die Krankenkasse notwendig.

In einem Rundschreiben hat das Bundesversicherungsamt nun die Aufsichtsbehörden der Länder aufgefordert ‚darauf hinzuwirken‘, dass die geänderte Rechtslage beachtet wird. Das Bundesversicherungsamt hatte Hinweise von den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege erhalten, dass einzelne Kassen nach wie vor die Regelungen nicht umgesetzt haben und weiterhin Genehmigungen nach der bis zum 31.12.2018 gültigen Rechtslage einfordern.


https://www.bundesversicherungsamt.de/fileadmin/redaktion/Krankenversicherung/Rundschreiben/20190710FahrkostenAmbulanteBehandlung.pdf

 

Sollte Sie Beschwerden über einen Sozialversicherungsträger haben, können Sie sich über den Link weiter informieren bzw. direkt eine Beschwerde einreichen.

https://www.bundesversicherungsamt.de/service/beschwerde-ueber-einen-sozialversicherungstraeger.html

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