Durch das Bundesteilhabegesetz haben sich die rechtlichen Begriffe und Gesetzesgrundlagen bei den Leistungen für Menschen mit Behinderung grundlegend geändert. Was vorher SGB XII war ist nun zumeist SGB IX und auch einige Leistungsarten haben neue Namen und teilweise Voraussetzungen. Über diese Änderungen möchten wir Sie informieren und mit Ihnen ins Gespräch kommen.
Als zweites Thema haben wir wie gewünscht erneut das Erbrecht aufgenommen. Hier gibt es vieles zu beachten, umso mehr, wenn es um das Vererben an einen Menschen geht, der auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Unter dem Begriff ‚Behindertentestament‘ werden allgemein die Besonderheiten zusammengefasst. Darüber möchten wir mit Ihnen am Samstag, 28. März ins Gespräch kommen und vor allem Ihre Fragen beantworten.
Referent_innen
● Johannes Schweizer, Geschäftsführer LAG Selbsthilfe RLP
● Verena Walter, Rechtsanwältin und Notarin, selbst betroffene Mutter
Der Praxistag findet in der Rheinhessen-Fachklinik Mainz (KiNZ) statt. Los geht es um 10 Uhr! Für die Verpflegung ist wie immer gesorgt.
Ein Unkostenbeitrag in Höhe von 5 € pro Person wird vor Ort erhoben.
Die Anmeldung ist bis zum 11. März möglich. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie eine Bestätigung.