Verlängerung von Regelungen während der Pandemie

Weiterhin 60 Euro für Pflegehilfsmitteln

Wie hier angekündigt, wurde die Regelung bei den Pflegehilfsmitteln verlängert. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28.10.2020 ist die Regelung zum erhöhten Betrag bei den Pflegehilfsmitteln (60 statt 40 Euro) weiter in Kraft. Die Regelung gilt vorerst bis 31.12.2020. Eigentlich war die Regelung zunächst bis 30.9. befristet, auch wenn die sich Veröffentlichung des Gesetzes verzögert hat, ist die Regelung ab 1.10. gültig, so dass der Bezug der 60 Euro lückenlos erfolgen sollte.

Krankengeld bei kranken Kindern

Zu den beschlossenen Maßnahmen im Rahmen der Corona-Soforthilfe gehört auch die Verlängerung des Bezuges von Krankengeld bei kranken Kindern. Für das gesamte Kalenderjahr gilt nun: Der Anspruch beträgt pro Kind und Elternteil längstens 15 Tage (bei Alleinerziehenden 30 Tage) und der Gesamtanspruch ist auf 35 Tage pro Elternteil (bei Alleinerziehenden 70 Tage) begrenzt. In der Regel gilt dies für Kinder bis 12 Jahre, bei Kindern mit Behinderung oder Hilfebedarf entfällt diese Altersgrenze.

Die BAG Selbsthilfe fordert in einer Pressemitteilung (Link) weitere Maßnahmen zur Entlastung von Familien.

Krankschreibung wieder per Telefonanruf

Bereits vom Frühjahr bis zum Sommer war es möglich, bei bestimmten Symptomen eine Krankschreibung per Telefon vom Hausarzt zu erhalten. Patient_innen mit leichten Atemwegserkrankungen können nun wieder eine Krankschreibung bis zu sieben Tagen per Telefon erhalten. Eine (einmalige) Verlängerung für weitere sieben Tage ist möglich (Link: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses).